Arbeitsvertrag zwischen Janett Keller Medizinische Geräte GmbH und Wintrud Armagnac

Arbeitsvertrag zwischen Janett Keller Medizinische Geräte GmbH und Wintrud Armagnac

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Janett Keller Medizinische Geräte GmbH mit Sitz in Cottbus Vertreten durch die Geschäftsführung Janett Keller - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Wintrud Armagnac aus Münster - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 11.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 8 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO) ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies…
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