Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Kurt Ossinger

Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Kurt Ossinger

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Kurt Ossinger Zwischen Herrmann Hartl Metallgestaltung GmbH Hamburg vertreten durch die Geschäftsleitung Herrmann Hartl und Gerdhild Baur - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Kurt Ossinger Wohnhaft Göttingen - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 14.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 15.537,- Euro € bis zum 14.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst…
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