Arbeitsvertrag zwischen Reinhilde Dieckmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Traudi Lerch

Arbeitsvertrag zwischen Reinhilde Dieckmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Traudi Lerch

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Reinhilde Dieckmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg Vertreten durch die Geschäftsführung Reinhilde Dieckmann - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Traudi Lerch aus Halle - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 16.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 13 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Operationstechnische/r Angestellte/r eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Operationstechnische/r Angestellte/r ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei…
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