Handelsvermittlervertrag zwischen Editha Winkler und Thassilo Hermann Insolvenzberatungen GmbH aus Oberhausen
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Handelsvertretervertrag zwischen Editha Winkler aus Jena und Thassilo Hermann Insolvenzberatungen GmbH aus Oberhausen Zwischen Thassilo Hermann Insolvenzberatungen GmbH aus Oberhausen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Editha Winkler aus Jena - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Jena und im Umkreis von 35 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung…