GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gutachter Definitionen Rechtslage Rechtsgebiete Ausbildung, Altersgrenze und Vergütung Sachverständigengruppen Sachverständigenverbände Navigationsmenü aus Gelsenkirchen
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Zur Suche springen Ein Sachverständiger (englisch expert) oder Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 2 Rechtslage 2.1 Deutschland 2.1.1 ÃÂffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.-Sachverständige) 2.1.2 Zertifizierte Sachverständige 2.1.3 Amtlich anerkannte Sachverständige 2.1.4 Anerkannte Sachverständige 2.1.5 Behörden als Sachverständige 2.1.6 Freie Sachverständige 2.2 ÃÂsterreich 2.2.1 ÃÂbersicht 2.2.2 Bestellung 2.2.3 Eidesleistung 2.2.4 Rezertifizierung 2.2.5 Befangenheit 2.2.6 Elektronischer Rechtsverkehr 2.3 Schweiz 2.4 Liechtenstein 3 Rechtsgebiete 3.1 Zivilprozessordnung 3.2 Strafprozessordnung 3.3 AO und FGO 4 Ausbildung, Altersgrenze und Vergütung 4.1 Ausbildung 4.2 Altersgrenze 4.3 Vergütung 5 Sachverständigengruppen 5.1 Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige 5.2 Staatlich anerkannte Sachverständige (Deutschland) 5.3 ÃÂffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Deutschland) 5.4 Medizinische Sachverständige (Deutschland) 5.5 Freie und allgemein anerkannte, sonstig…