Beratungsvertrag zwischen Mayk Weber Kinos Ges. mit beschränkter Haftung und Roselies May Schrankenanlagen Gesellschaft mbH

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Beratungsvertrag der Mayk Weber Kinos Ges. mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Mayk Weber Kinos Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Herne - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Mayk Weber und der Firma Roselies May Schrankenanlagen Gesellschaft mbH Sitz in Dresden Vertreten durch den Geschäftsführer Roselies May - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Kegelbahnbau u. -zubehör . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Änderungsschneider/in 2. - Kaufmann/-frau - audiovisuelle Medien 3. - Fachkraft für Metalltechnik 4. - IT-System-Elektroniker/in 5. - Gymnastiklehrer/in 6. - Dolmetscher/in / Übersetzer/in 7. - Pharmakant/in 8. - Technische/r Konfektionär/in 9. - Süßwarentechnologe/-technologin 10. - Verwaltungsfachangestellte/r 11. - Designer/in - Medien 2. Bestandteile dieses…
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