Arbeitsvertrag zwischen Sibilla Becher Kunsthandlungen Ges. mit beschränkter Haftung und Lisl Hartwig

Arbeitsvertrag zwischen Sibilla Becher Kunsthandlungen Ges. mit beschränkter Haftung und Lisl Hartwig

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Sibilla Becher Kunsthandlungen Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Potsdam Vertreten durch die Geschäftsführung Sibilla Becher - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Lisl Hartwig aus Osnabrück - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 20.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Brunnenbauer/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Brunnenbauer/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des…
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