Beratungsvertrag zwischen Herzlinde Dieckmann Qualitätsmanagement Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Ehrhard GroÃ?e Beleuchtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Beratungsvertrag zwischen Herzlinde Dieckmann Qualitätsmanagement Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Ehrhard GroÃ?e Beleuchtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Beratungsvertrag der Herzlinde Dieckmann Qualitätsmanagement Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Herzlinde Dieckmann Qualitätsmanagement Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Dresden - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Herzlinde Dieckmann und der Firma Ehrhard GroÃ?e Beleuchtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Fürth Vertreten durch den Geschäftsführer Ehrhard GroÃ?e - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Optiker . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Fachpraktiker/in für Kfz-Mechatroniker (§66 BBiG/§42r HwO) 2. - Feldwebel - Militärmusikdienst 3. - Verfahrensmechaniker/in - Beschichtungstechnik 4. - Beamt(er/in) - Verfassungsschutz (mittl. Dienst) 5. - Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in 6. - Touristikassistent/in 7. - Gestalter/in für visuelles Marketing 8. - Textilreiniger/in 9. - Technisch-kaufmännische/r…
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