Arbeitsvertrag zwischen Dorlinde Bernhard Ladenbau Ges. mit beschränkter Haftung und Volkward Lotz

Arbeitsvertrag zwischen Dorlinde Bernhard Ladenbau Ges. mit beschränkter Haftung und Volkward Lotz

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Dorlinde Bernhard Ladenbau Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Göttingen Vertreten durch die Geschäftsführung Dorlinde Bernhard - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Volkward Lotz aus Freiburg im Breisgau - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 29.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 23 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort…
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