Arbeitsvertrag zwischen Sonnhardt Kirsch EDV-Dienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung und Damaris Eckhardt

Arbeitsvertrag zwischen Sonnhardt Kirsch EDV-Dienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung und Damaris Eckhardt

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Sonnhardt Kirsch EDV-Dienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nürnberg Vertreten durch die Geschäftsführung Sonnhardt Kirsch - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Damaris Eckhardt aus Wuppertal - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 19 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Metall- und Glockengießer/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Metall- und Glockengießer/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei…
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