Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Bernhardin Lehmann

Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Bernhardin Lehmann

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Bernhardin Lehmann Zwischen Fridulf Keller Tagungsstätten GmbH Mainz vertreten durch die Geschäftsleitung Fridulf Keller und Dagomar Groth - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Bernhardin Lehmann Wohnhaft Essen - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 31.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 9.248,- Euro € bis zum 31.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst…
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