Handelsvermittlervertrag zwischen Sigfrid Brice und Josef Koch Videoüberwachungsanlagen Gesellschaft mbH aus Kassel
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Handelsvertretervertrag zwischen Sigfrid Brice aus Heilbronn und Josef Koch Videoüberwachungsanlagen Gesellschaft mbH aus Kassel Zwischen Josef Koch Videoüberwachungsanlagen Gesellschaft mbH aus Kassel - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Sigfrid Brice aus Heilbronn - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Heilbronn und im Umkreis von 201 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…