Arbeitsvertrag zwischen Siglinde Bosch Schreibbüros Ges. m. b. Haftung und Flora Neuhaus

Arbeitsvertrag zwischen Siglinde Bosch Schreibbüros Ges. m. b. Haftung und Flora Neuhaus

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Siglinde Bosch Schreibbüros Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Ulm Vertreten durch die Geschäftsführung Siglinde Bosch - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Flora Neuhaus aus Koblenz - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 21.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Winzer/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Winzer/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des…
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