GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Autor Geschichte Juristische Aspekte Konnotationen des Begriffs Werdegänge Publikationsmöglichkeiten der Autoren Vergütung und Tantiemen Kollektive Autorschaft Navigationsmenü aus Wiesbaden
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Zur Suche springen Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Urheber â zu anderen Bedeutungen siehe Autor (Begriffsklärung). Autor, weiblich Autorin, von lateinisch auctor âÂÂUrheber, Schöpfer, Förderer, VeranlasserâÂÂ, früher und englisch author, seit dem 17. Jahrhundert auch Verfasser genannt, bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat. Diese Person hat die Autorschaft an dem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autoren verfassen im weitesten Sinn âÂÂliterarischeâ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Daneben und mit ähnlich rechtlichem Beiklang werden auch Urheber von nicht literarischen Werken als âÂÂAutorenâ bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German-style games âÂÂSpiele…