Treuhandvertrag der Fred Stein Personenschutz Gesellschaft mbH aus Halle

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GmbH Treuhandvertrag zwischen Fred Stein Personenschutz Gesellschaft mbH, (Halle) (nachstehend "Treugeber" genannt) und Marinette Klug Telekommunikation Gesellschaft mbH, (Chemnitz) (nachstehend "Treuhänder" genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Heilbronn), auf dem Konto Nr. 492567 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: "Treugut") zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen. 1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter. Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet,…
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