
GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gaststätte Geschichte Regionalformen ÃÂltestes Gasthaus Architektonische Besonderheiten Navigationsmenü aus Braunschweig
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Zur Suche springen Theodor Kleehaas: In der Wirtsstube (19./20. Jh.) Eine Gaststätte, auch âÂÂGasthausâÂÂ, âÂÂGasthofâÂÂ, âÂÂWirtshausâÂÂ, âÂÂGastwirtschaftâÂÂ, âÂÂWirtschaftâÂÂ, âÂÂKneipeâ oder âÂÂSchänkeâÂÂ, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt er über eine oder mehrere âÂÂGaststubenâ (auch âÂÂWirtsstubeâÂÂ) sowie teils auch über einen âÂÂGastgartenâ (auch âÂÂBiergartenâÂÂ) oder eine Hausbar. Neben Gastronomie wird manchmal auch Beherbergung (âÂÂGastzimmerâÂÂ) angeboten; die Erscheinungsform ist regional unterschiedlich â teils werden einzelne Formen je nach dem Vorhandensein von Beherbergung namentlich unterschieden. Oft und vor allem im ländlichen Raum sind auch andere Gastbetriebsarten angeschlossen, etwa Räume für Festlichkeiten (âÂÂFestsaalâÂÂ), Tanzlokale, oder eine sportliche Infrastruktur wie Kegelbahnen und Kinderspielplätze. Der ÃÂbergang zum gehobenen Hotel oder Restaurant ist flieÃÂend und regional…