GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gaststätte Geschichte Regionalformen Ältestes Gasthaus Architektonische Besonderheiten    Navigationsmenü  aus Braunschweig

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Zur Suche springen Theodor Kleehaas: In der Wirtsstube (19./20. Jh.) Eine Gaststätte, auch „Gasthaus“, „Gasthof“, „Wirtshaus“, „Gastwirtschaft“, „Wirtschaft“, „Kneipe“ oder „Schänke“, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt er über eine oder mehrere „Gaststuben“ (auch „Wirtsstube“) sowie teils auch über einen „Gastgarten“ (auch „Biergarten“) oder eine Hausbar. Neben Gastronomie wird manchmal auch Beherbergung („Gastzimmer“) angeboten; die Erscheinungsform ist regional unterschiedlich – teils werden einzelne Formen je nach dem Vorhandensein von Beherbergung namentlich unterschieden. Oft und vor allem im ländlichen Raum sind auch andere Gastbetriebsarten angeschlossen, etwa Räume für Festlichkeiten („Festsaal“), Tanzlokale, oder eine sportliche Infrastruktur wie Kegelbahnen und Kinderspielplätze. Der Übergang zum gehobenen Hotel oder Restaurant ist fließend und regional…
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