Handelsvermittlervertrag zwischen Sabinchen Keller und Erlfried Christ Qualitätsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung aus Dresden
Handelsvertretervertrag zwischen Sabinchen Keller aus Recklinghausen und Erlfried Christ Qualitätsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung aus Dresden Zwischen Erlfried Christ Qualitätsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung aus Dresden - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Sabinchen Keller aus Recklinghausen - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Recklinghausen und im Umkreis von 132 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…