Handelsvermittlervertrag zwischen Irmtrud Abendrot und Cyrill Franke Spielbanken Ges. m. b. Haftung aus Wuppertal

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Handelsvertretervertrag zwischen Irmtrud Abendrot aus Gelsenkirchen und Cyrill Franke Spielbanken Ges. m. b. Haftung aus Wuppertal Zwischen Cyrill Franke Spielbanken Ges. m. b. Haftung aus Wuppertal - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Irmtrud Abendrot aus Gelsenkirchen - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Gelsenkirchen und im Umkreis von 174 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…
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