Arbeitsvertrag zwischen Jeannette Thiemann Autozubehör Ges. mit beschränkter Haftung und Arend Kempf

Arbeitsvertrag zwischen Jeannette Thiemann Autozubehör Ges. mit beschränkter Haftung und Arend Kempf

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Jeannette Thiemann Autozubehör Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mülheim an der Ruhr Vertreten durch die Geschäftsführung Jeannette Thiemann - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Arend Kempf aus Jena - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 24.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Ensembleleiter/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Ensembleleiter/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung…
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