Arbeitsvertrag zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH und Franz Grün

Arbeitsvertrag zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH und Franz Grün

Angestellter Vertrag, Arbeitnehmervertrag, Arbeitsnehmer, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsgründung GmbH, Gewerblicher Arbeitsvertrag, kann gesellschaft immobilien kaufen, Kapitalgesellschaften, Standard Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Kristiane Volz Nutzfahrzeuge Gesellschaft mbH mit Sitz in München Vertreten durch die Geschäftsführung Kristiane Volz - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Franz Grün aus Bergisch Gladbach - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Werkfeuerwehrmann/-frau eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Werkfeuerwehrmann/-frau ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers…
Read More