Beratungsvertrag zwischen Winrich Schauinsland Büroreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Birglinde Wagener Kosmetikinstitute Gesellschaft mbH

Beratungsvertrag zwischen Winrich Schauinsland Büroreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Birglinde Wagener Kosmetikinstitute Gesellschaft mbH

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Beratungsvertrag der Winrich Schauinsland Büroreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Winrich Schauinsland Büroreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Düsseldorf - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Winrich Schauinsland und der Firma Birglinde Wagener Kosmetikinstitute Gesellschaft mbH Sitz in Kiel Vertreten durch den Geschäftsführer Birglinde Wagener - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Wertstoffsammlungen . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Pharmakant/in 2. - Fahrradmonteur/in 3. - Produktveredler/in - Textil 4. - Fahrzeuginnenausstatter/in 5. - Management-/Direktionsassistent/in 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: Vorgehensweise und…
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