Handelsvermittlervertrag zwischen Heinfried Behringer und Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen
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Handelsvertretervertrag zwischen Heinfried Behringer aus Trier und Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen Zwischen Gertrudis Sachse Oldtimer Reparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Erlangen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Heinfried Behringer aus Trier - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Trier und im Umkreis von 215 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden,…