Urteil Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH – Geschaeftsfuehrer Markus Ullmann

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Markus Ullmann - BFH vom 18.2.2015 - Az. Y 393 oV 600/16 Der Gesellschafter Klaudia Horkrux einer erst noch zu gründenden GmbH (Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Klaudia Horkrux kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Klaudia Horkrux im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 13.3.1994 Aktenzeichen: T 987 MT 8450/12 GmbHR 2020, 23712
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