Handelsvermittlervertrag zwischen Gundhart Reinke und Gabriela Gruber Konferenzräume Ges. m. b. Haftung aus Osnabrück

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Handelsvertretervertrag zwischen Gundhart Reinke aus Bergisch Gladbach und Gabriela Gruber Konferenzräume Ges. m. b. Haftung aus Osnabrück Zwischen Gabriela Gruber Konferenzräume Ges. m. b. Haftung aus Osnabrück - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Gundhart Reinke aus Bergisch Gladbach - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Bergisch Gladbach und im Umkreis von 183 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen…
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