Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Eckhardt Kirchhoff
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Eckhardt Kirchhoff Zwischen Kathrinchen Hausmann Haarentfernung Ges. mit beschränkter Haftung Heilbronn vertreten durch die Geschäftsleitung Kathrinchen Hausmann und Marei Poirot - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Eckhardt Kirchhoff Wohnhaft Hagen - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 05.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 10.274,- Euro  bis zum 05.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…