Beratungsvertrag zwischen Heinolf Cooper Fahrzeugbau Ges. mit beschränkter Haftung und Reinfried Weiland Konferenzräume GmbH

Beratungsvertrag zwischen Heinolf Cooper Fahrzeugbau Ges. mit beschränkter Haftung und Reinfried Weiland Konferenzräume GmbH

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Beratungsvertrag der Heinolf Cooper Fahrzeugbau Ges. mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Heinolf Cooper Fahrzeugbau Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Duisburg - Auftraggeber - Vertreten durch den Geschäftsführer Heinolf Cooper und der Firma Reinfried Weiland Konferenzräume GmbH Sitz in Nürnberg Vertreten durch den Geschäftsführer Reinfried Weiland - Auftragnehmer - wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf Gebäudesanierungen . Einstellung von folgenden Positionen: 1. - Fachkraft - Straßen- und Verkehrstechnik 2. - Heilerziehungspfleger/in 3. - Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 4. - Lacklaborant/in 5. - Land- und Baumaschinenmechatroniker/in 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers § 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird…
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