Urteil Annie Bender Autowerkstätten GmbH – Geschaeftsfuehrer Annie Bender
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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annie Bender Autowerkstätten GmbH - BFH vom 16.9.1986 - Az. i 480 Gd 8583/19 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Werngard Frankfurter gegenüber seinem Arbeitgeber Annie Bender Autowerkstätten GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Klaus Kohl unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 14.2.1928 Aktenzeichen: Y 309 Gc 1285/20 GmbHR 1996, 4346