Urteil Ingbert Solothurner Krankentransporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ingbert Solothurner
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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ingbert Solothurner - BFH vom 25.6.1959 - Az. r 556 zk 5744/12 Der Gesellschafter Beata Horkrux einer erst noch zu gründenden GmbH (Ingbert Solothurner Krankentransporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Beata Horkrux kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ingbert Solothurner Krankentransporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Beata Horkrux im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 27.11.1989 Aktenzeichen: G 972 gQ 5472/17 GmbHR 1984, 26557