Handelsvermittlervertrag zwischen Frithjof Bremer und Leuthold Friedrich Auskunfteien Ges. m. b. Haftung aus Wiesbaden
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Handelsvertretervertrag zwischen Frithjof Bremer aus Heidelberg und Leuthold Friedrich Auskunfteien Ges. m. b. Haftung aus Wiesbaden Zwischen Leuthold Friedrich Auskunfteien Ges. m. b. Haftung aus Wiesbaden - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Frithjof Bremer aus Heidelberg - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Heidelberg und im Umkreis von 85 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…