Handelsvermittlervertrag zwischen Annedörte Augenstern und Mareile Bernhardt Tore GmbH aus Darmstadt

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Handelsvertretervertrag zwischen Annedörte Augenstern aus Bremen und Mareile Bernhardt Tore GmbH aus Darmstadt Zwischen Mareile Bernhardt Tore GmbH aus Darmstadt - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Annedörte Augenstern aus Bremen - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Bremen und im Umkreis von 106 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung…
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