Handelsvermittlervertrag zwischen Gernfried Weidner und Nathanael Freund Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hamburg
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Handelsvertretervertrag zwischen Gernfried Weidner aus Hamburg und Nathanael Freund Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hamburg Zwischen Nathanael Freund Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hamburg - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Gernfried Weidner aus Hamburg - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Hamburg und im Umkreis von 177 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…