Handelsvermittlervertrag zwischen Gerhilde Wendel und Dietbert Heinze Räuchereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Aachen
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Handelsvertretervertrag zwischen Gerhilde Wendel aus Bochum und Dietbert Heinze Räuchereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Aachen Zwischen Dietbert Heinze Räuchereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Aachen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Gerhilde Wendel aus Bochum - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Bochum und im Umkreis von 80 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…