Handelsvermittlervertrag zwischen Luitwin Böhm und Ehrhard Wilde Schaltanlagen u. -geräte GmbH aus Köln
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Handelsvertretervertrag zwischen Luitwin Böhm aus Offenbach am Main und Ehrhard Wilde Schaltanlagen u. -geräte GmbH aus Köln Zwischen Ehrhard Wilde Schaltanlagen u. -geräte GmbH aus Köln - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Luitwin Böhm aus Offenbach am Main - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Offenbach am Main und im Umkreis von 123 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung…