Arbeitsvertrag zwischen Birk Albrecht Haarverlängerungen GmbH und Gerfried Duck

Arbeitsvertrag zwischen Birk Albrecht Haarverlängerungen GmbH und Gerfried Duck

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Birk Albrecht Haarverlängerungen GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein Vertreten durch die Geschäftsführung Birk Albrecht - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Gerfried Duck aus Würzburg - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 11.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 21 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Industriekaufmann/-frau eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Industriekaufmann/-frau ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers…
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