Handelsvermittlervertrag zwischen Gitta Ahab und Klarissa Graubär Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mbH aus Oberhausen
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Handelsvertretervertrag zwischen Gitta Ahab aus Wiesbaden und Klarissa Graubär Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mbH aus Oberhausen Zwischen Klarissa Graubär Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mbH aus Oberhausen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Gitta Ahab aus Wiesbaden - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Wiesbaden und im Umkreis von 116 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…