Handelsvermittlervertrag zwischen Siegharda Elexiker und Meinulf Karl Institute Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Karlsruhe
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Handelsvertretervertrag zwischen Siegharda Elexiker aus Karlsruhe und Meinulf Karl Institute Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Karlsruhe Zwischen Meinulf Karl Institute Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Karlsruhe - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Siegharda Elexiker aus Karlsruhe - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Karlsruhe und im Umkreis von 246 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…