Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Wulfhard Kroll

Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Wulfhard Kroll

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Wulfhard Kroll Zwischen Gerhardt Wiegand Veranstaltungsservice Ges. m. b. Haftung Duisburg vertreten durch die Geschäftsleitung Gerhardt Wiegand und André Schütz - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Wulfhard Kroll Wohnhaft Paderborn - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 16.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 20.983,- Euro € bis zum 16.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…
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