Handelsvermittlervertrag zwischen Horstmar Morgenstern und Cäzilie Egger Facheinzelhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bonn
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Handelsvertretervertrag zwischen Horstmar Morgenstern aus Neuss und Cäzilie Egger Facheinzelhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bonn Zwischen Cäzilie Egger Facheinzelhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bonn - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Horstmar Morgenstern aus Neuss - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Neuss und im Umkreis von 187 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…