Handelsvermittlervertrag zwischen Rosegret Winter und Willhart Atair Bautischlereien Ges. m. b. Haftung aus Neuss

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Handelsvertretervertrag zwischen Rosegret Winter aus Frankfurt am Main und Willhart Atair Bautischlereien Ges. m. b. Haftung aus Neuss Zwischen Willhart Atair Bautischlereien Ges. m. b. Haftung aus Neuss - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Rosegret Winter aus Frankfurt am Main - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Frankfurt am Main und im Umkreis von 231 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B.…
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