Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Dorena Kratz
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Dorena Kratz Zwischen Erik Scheel Kinos Ges. m. b. Haftung Wolfsburg vertreten durch die Geschäftsleitung Erik Scheel und Wolfhardt Eder - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Dorena Kratz Wohnhaft Bottrop - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 06.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 15.328,- Euro  bis zum 06.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…