Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Hildegard Böhme

Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Hildegard Böhme

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Hildegard Böhme Zwischen Ruth Zarathustra Autokrane Ges. m. b. Haftung Heidelberg vertreten durch die Geschäftsleitung Ruth Zarathustra und Christhild Appel - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Hildegard Böhme Wohnhaft Bonn - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 29.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.818,- Euro € bis zum 29.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…
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