Handelsvermittlervertrag zwischen Mark Steffen und Rainhardt Kühnel Autoelektrik Gesellschaft mbH aus Osnabrück
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Handelsvertretervertrag zwischen Mark Steffen aus Neuss und Rainhardt Kühnel Autoelektrik Gesellschaft mbH aus Osnabrück Zwischen Rainhardt Kühnel Autoelektrik Gesellschaft mbH aus Osnabrück - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Mark Steffen aus Neuss - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Neuss und im Umkreis von 52 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen,…