Arbeitsvertrag zwischen Angelica Binder Werbeagenturen Ges. mit beschränkter Haftung und Ulf Brinkmann

Arbeitsvertrag zwischen Angelica Binder Werbeagenturen Ges. mit beschränkter Haftung und Ulf Brinkmann

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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Angelica Binder Werbeagenturen Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart Vertreten durch die Geschäftsführung Angelica Binder - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Ulf Brinkmann aus Göttingen - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 21.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 16 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Orthopädietechnik-Mechaniker/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Orthopädietechnik-Mechaniker/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des…
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