Handelsvermittlervertrag zwischen Heinrich Just und Josefine Scholz Trauerbegleitung Ges. mit beschränkter Haftung aus Salzgitter

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Handelsvertretervertrag zwischen Heinrich Just aus München und Josefine Scholz Trauerbegleitung Ges. mit beschränkter Haftung aus Salzgitter Zwischen Josefine Scholz Trauerbegleitung Ges. mit beschränkter Haftung aus Salzgitter - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Heinrich Just aus München - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk München und im Umkreis von 179 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…
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