GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Zimmer Wohnraum – Raum, Zimmer, halbes Zimmer Arten von Zimmern Wortherkunft, historische und spezielle Begriffe    Navigationsmenü  aus München

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Allgemein, Firmenzweck, Gegenstand, Gesellschaftszweck, Unternehmensgegenstand, Zweck, Zweck der Gesellschaft
Zur Suche springen Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Zimmer (Begriffsklärung) aufgeführt. Gastzimmer in Japan (Jugendherberge) Wohnzimmer Krankenzimmer (Krankenhaus) Als Zimmer wird ein Raum bezeichnet, der einen von Wänden, Boden und Decke umschlossenen Teil einer Wohnung oder eines Gebäudes, insbesondere eines Wohngebäudes bildet, eine gewisse Größe bzw. Grundfläche aufweist (in der Regel mindestens circa 10 m²) und üblicherweise über Fenster verfügt (ausgenommen Badezimmer, die oft fensterlos sind). Nicht als Zimmer bezeichnet werden in der Regel die Räume, die ausdrücklich nicht Wohnzwecken dienen, wie der Abstellraum, Garagen, Stallungen oder Nebenräume wie Hausflure, Liftschächte und Ähnliches. Ein Zimmer betritt man durch eine Tür. Oberirdische Zimmer besitzen meist Fenster, die zur Belichtung und zur Belüftung dienen. Auf Schiffen nennt man die Räume Kabinen oder Kajüten. Inhaltsverzeichnis 1 Wohnraum –…
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