Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Nicolaus Kraus

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Nicolaus Kraus Zwischen Folkhart Mayer Schrotthandel GmbH Siegen vertreten durch die Geschäftsleitung Folkhart Mayer und Ralf Koch - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Nicolaus Kraus Wohnhaft Kassel - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 04.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 13.440,- Euro € bis zum 04.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst…
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