Urteil Siegmund Hirtenmann Medizintechnik Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Siegmund Hirtenmann
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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Siegmund Hirtenmann mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 7.12.2019 - Az. T 13 3c 7719/20 Der Geschäftsführer Siegmund Hirtenmann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 98 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Siegmund Hirtenmann, der zusammen mit seinem Bruder Ulwin Ke�ler Gesellschafter der Siegmund Hirtenmann Medizintechnik Gesellschaft mbH ist, aber nur 5 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 2.4.1982 Aktenzeichen: W 281 XY 9639/10 StuB 1950 , 57817