Handelsvermittlervertrag zwischen Steffen Strobel und Heiderose Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH aus Offenbach am Main

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Handelsvertretervertrag zwischen Steffen Strobel aus Halle und Heiderose Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH aus Offenbach am Main Zwischen Heiderose Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH aus Offenbach am Main - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Steffen Strobel aus Halle - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Halle und im Umkreis von 157 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…
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