Urteil Siegulf Köhler Spielbanken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Siegulf Köhler

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Siegulf Köhler mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 9.6.1933 - Az. 8 43 yN 8787/15 Der Geschäftsführer Siegulf Köhler ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 55 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Siegulf Köhler, der zusammen mit seinem Bruder Ferhart Evers Gesellschafter der Siegulf Köhler Spielbanken Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 38 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 4.4.1969 Aktenzeichen: 3 747 VT 4581/12 StuB 1976 , 14761
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